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ein Plus an Sicherheit

in der BARKE KOSMETIK

Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung NiSV regelt den Umgang mit Geräten, welche zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Die NiSV Verordnung wurde zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung beim Menschen ins Leben gerufen.

Um weiter mit diesen Geräten praktizieren zu dürfen haben Alena, Grit und Katrin aus unserem Team an der NiSV Fachkunde Schulung teilgenommen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden. 

Diese anspruchsvolle und kostenintensive Schulungsmaßnahme wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2020 gefördert.

 

 

ein Plus an Sicherheit

im Barke-Keller Institut

Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung NiSV regelt den Umgang mit Geräten, welche zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Die NiSV Verordnung wurde zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung beim Menschen ins Leben gerufen.

Um weiter mit diesen Geräten praktizieren zu dürfen haben Alena, Grit und Katrin aus unserem Team an der NiSV Fachkunde Schulung teilgenommen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden. 

Diese anspruchsvolle und kostenintensive Schulungsmaßnahme wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2020‘ gefördert.