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EIN PLUS AN SICHERHEIT

BEI BARKE KOSMETIK

Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung NiSV regelt den Umgang mit Geräten, welche zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Die NiSV Verordnung wurde zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung beim Menschen ins Leben gerufen.

Um weiter mit diesen Geräten praktizieren zu dürfen haben Alena, Grit und Katrin aus unserem Team an der zertifizierten NiSV Fachkunde Ausbildung teilgenommen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden.