

Institutsetikette
Für einen respektvollen und harmonischen Umgang mit den Mitarbeitern und anderen Kunden bitten wir um Wertschätzung folgender Hinweise:
Pünktlichkeit
Empfehlenswert ist es, 10 Minuten vor Ihrem Termin im Institut zu erscheinen, damit Sie und wir uns entspannt auf Ihren Termin einstellen können.
PRIVATSPHÄRE
Wir bitten um Rücksicht auf die Privatsphäre anderer Kunden, indem wir laute Gespräche vermeiden und die Nutzung von Mobiltelefonen leise zu verwenden, um die entspannende Atmosphäre zu erhalten.
OFFENE KOMMUNIKATION
Service
Neben warmen Getränken, wie Kaffee oder Tee, steht Ihnen auch unser frisch gefiltertes und energetisch angereichertes Wasser zur Verfügung.
VERSPÄTUNG & STORNIERUNG
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gebuchte Kosmetikbehandlungen in vollem Umfang auch dann bezahlt werden müssen, wenn Sie diese aus Zeitgründen bei Terminwahrnehmung (ohne Vorankündigung von mindestens 24h) selbstständig kürzen.
Pünktlichkeit
Empfehlenswert ist es, 10 Minuten vor Ihrem Termin im Institut zu erscheinen, damit Sie und wir uns entspannt auf Ihren Termin einstellen können.
PRIVATSPHÄRE
Wir bitten um Rücksicht auf die Privatsphäre anderer Kunden, indem wir laute Gespräche vermeiden und die Nutzung von Mobiltelefonen leise zu verwenden, um die entspannende Atmosphäre zu erhalten.
OFFENE KOMMUNIKATION
Service
Neben warmen Getränken, wie Kaffee oder Tee, steht Ihnen auch unser frisch gefiltertes und energetisch angereichertes Wasser zur Verfügung.
VERSPÄTUNG & STORNIERUNG
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gebuchte Kosmetikbehandlungen in vollem Umfang auch dann bezahlt werden müssen, wenn Sie diese aus Zeitgründen bei Terminwahrnehmung (ohne Vorankündigung von mindestens 24h) selbstständig kürzen.
Dienstvertrag
Mit der Terminvereinbarung gehen Sie einen „Dienstleistungsvertrag für Kosmetikbehandlungen“ mit unserem Institut Barke Kosmetik, Inh. Jana Barke-Keller, ein. Wird der Termin angenommen, kommt ein Dienstvertrag zustande.
Kurzfristig ausgefallene Behandlungszeiten können (gemäß § 611 Satz 3 SGB) nach den gültigen Behandlungsentgelten in Rechnung gestellt werden (siehe auch § 615 BGB). In diesem Fall behalten wir das Recht vor, bei Terminabsagen (weniger als 24h vorher), die nicht aus einer nachweislichen Notsituation heraus zustande kommen, Ihnen den dadurch entstandenen finanziellen Ausfall anteilig mit 50% der gebuchten Kosmetikbehandlung (gemäß § 615 BGB) in Rechnung zu stellen. Bei einem Gutschein gilt dieser als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Nehmen Sie, gleich aus welchem Grund, den vereinbarten Termin nicht wahr, spricht das Gesetz vom „Annahmeverzug des Gläubigers“ (hier des Kunden). Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin, ohne Angabe von Gründen, stellen wir Ihnen in diesem Fall eine Rechnung über 100% der gebuchten Kosmetikbehandlung (gemäß § 615 BGB) aus. Das Gesetz schützt uns Kosmetikerinnen, als Dienstleisterin, die auf den Vergütungsanspruch im Rahmen ihrer Tätigkeit angewiesen ist. Der Vergütungsanspruch bleibt unabhängig davon bestehen, ob Sie als Kunde schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert wurden (zum Beispiel Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel) oder ob ein schuldhaftes Verhalten zugrunde lag (Termin vergessen, Zeitmangel).
Wir danken für Ihr Verständnis!