Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung NiSV regelt den Umgang mit Geräten, welche zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Die NiSV Verordnung wurde zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung beim Menschen ins Leben gerufen.
Alena, Grit und Katrin aus unserem Team haben an der NiSV Fachkunde Schulung teilgenommen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich bestanden.